Ziele 2040:
• ökologisch, sozial und wirtschaftlich gerechte Außenbeziehungen praktizieren,
• stetig den Anteil zertifizierten Fairen Handels erhöhen,
• einen Lebens- und Wirtschaftsstil praktizieren, der die ökologischen Ressourcen der Erde nur noch entsprechend
unseres Bevölkerungsanteils in Anspruch nimmt
unseres Bevölkerungsanteils in Anspruch nimmt
• und damit unsere im Klima-Abkommen von Paris 2015 zugesicherten Klima-Ziele konsequent umsetzen.
Realitäts-Check 2021:
Politischer Konsens für einen Kohle-Ausstieg bis spätestens 2037
- Dank der intensiven Arbeit von Fridays for Future und zahlreicher wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Bündnisse ist im Kohle-Kompromiss 2019 ein kompletter Ausstieg Deutschlands aus der Kohlenutzung bis spätestens 2037 vereinbart worden. Der Einbau von Ölheizungen ist in Privathäusern ab 2026 untersagt.
Zwar ist ein Kohleausstieg noch wesentlich früher notwendig und möglich und die Bundesregierung setzt die im Kohlekompromiss erzielte Einigung nicht konsequent um - und die politisch akzeptierte Zielmarke 2037 liegt drei Jahre vor dem in unserem Szenario angepeilten Datum 2040.
Einführung einer CO2-Bepreisung
- Die Bundesregierung hat die CO2-Bepreisung auf Sprit, Heizöl und Gas beschlossen, die ab 2021 in Deutschland eine Abgabe auf den CO2-Ausstoß im Verkehrs- und Gebäudesektor vorsieht. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und politisch festgelegt.
Zwar gibt es hinsichtlich der Ausgestaltung der CO2-Bepreisung noch reichlich Entwicklungspotential, sie ist jedoch ein erster entscheidender Schritt zur Realisierung gerechter Außenbeziehungen.
Der Bundestag hat ein erstes Lieferkettengesetz verabschiedet
- Seit Herbst 2019 leistet die Initiative lieferkettengesetz.de, ein Bündnis starker NGOs, wirksame Lobbyarbeit für ein deutsches Lieferkettengesetz. Laut Koalitionsvertrag soll in Deutschland 2020 über ein umfassendes Lieferkettengesetz entschieden werden. Sowohl Entwicklungsminister Gerd Müller als auch Sozialminister Hubertus Heil unterstützen dieses Vorhaben.
- Der Deutsche Bundestag hat im März 2020 ein erstes Lieferkettengesetz verabschiedet. Ab 2021 tritt die Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) aus Konfliktregionen, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, in Kraft.
Zwar gibt es hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesetzes noch reichlich Entwicklungspotential, es ist jedoch ein entscheidender Schritt zur Realisierung gerechter Außenbeziehungen.
Bundeskabinett bringt umfassendes Lieferkettengesetz auf den Weg
- Im Juli 2020 haben die Bundesminister Heil und Müller das Gesetzgebungsverfahren für ein umfassendes Lieferkettengesetz gestartet.
Beide Minister schildern eindrücklich, worum es bei diesem Gesetz geht und gehen auf kritische Fragen dazu ein. - Im Februar 2021 hat das Bundeskabinett immerhin einen ersten, wenn auch nicht weitreichenden Gesetzesentwurf verabschiedet.
EU-Kommission: Ankündigung des Entwurfs eines EU-Lieferkettengesetzes für 2021
- EU-Justizkommissar Didier Reynders hat am 29. März 2020 angekündigt, 2021 einen Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz (rechtlich: eine entsprechende Verordnung) vorlegen zu wollen. Dieses soll Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten und öffentlich-rechtliche Sanktionen ebenso wie Klagemöglichkeiten für Betroffene vorsehen.
- Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat Anfang 2021 einen starken Vorschlag für eine europäische Lieferkettengesetz-Richtlinie vorgelegt, auf den jetzt die EU-Kommission reagieren muss.